Diese Gegenstände dürfen nicht eingelagert werden:

  • Verderbliche Güter
  • Abfälle jedweder Art
  • Gegenstände die Rauch oder Gerüche absondern
  • Kunst- und/oder Sammlerstücke sowie Gegenstände von außergewöhnlichem Wert, z. B. Pelze, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Geld, Wertpapiere, Urkunden und Dokumente im Wert von mehr als 10.000,00 €
  • Möbel und Garnituren, deren Wert einen Betrag von 10.000,00 € übersteigt, vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung
  • Lebende und tote Tiere sowie Pflanzen
  • Streichhölzer, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Feuerwaffen, Munitionen und Sprengstoffe, Spraydosen/Aerosolbehälter
  • Illegale Substanzen sowie illegal erworbene Gegenstände, Schmuggel- und/oder Hehlerware, Diebesgut, Drogen
  • Chemikalien und Substanzen, die als entflammbar, explosiv, brennbar, giftig, ätzend, oxidierend, unter Druck stehend oder als umweltgefährdende oder gesundheitsgefährdende Stoffe gekennzeichnet sind und/oder besonderen Lagerbedingungen unterliegen
  • Substanzen, die als reizend, sensibilisierend, krebserregend und erbgutverändernd gekennzeichnet sind und/oder besonderen Lagerbedingungen unterliegen