Beendigung des Mietverhältnisses:

  • Eine Kündigung des Mietverhältnisses erfolgt über den Kündigungsbutton im persönlichen Webportal.
  • Der Mieter ist verpflichtet bei Beendigung der Mietzeit das Mietobjekt vollständig geräumt und gereinigt an den Vermieter spätestens aber am letzten Tage der Mietzeit zurückzugeben.
  • Überlassenes Zubehör und überlassene Einrichtungen sind funktionstüchtig und gereinigt zurückzugeben.
  • Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB wird ausdrücklich abbedungen.